Grenzgänger

Aufgrund der geografischen Lage der Kanzlei im Dreiländereck verfügen wir über eine Vielzahl von Grenzgänger-Mandaten und über das notwendige Know-How im Bereich der Grenzgängerberatung Deutschland - Schweiz.

 

Wir erläutern Ihnen

 

  • die Anlage N-Gre
  • Einkommensteuervorauszahlungen
  • die 60-Tage-Regelung, Ermittlung der Nichtrückkehrtage
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz
  • welche Leistungen sind in den steuerpflichtigen Arbeitslohn einzubeziehen
  • Behandlung von Lohnersatzleistungen (Krankentaggeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsentschädigung nach dem EOG etc.)
  • Die Anrechnung der schweizer Quellensteuer
  • Behandlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Besteuerung der Altersbezüge
  • Besteuerung von Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden etc.)
  • Wegzugsbesteuerung

 

Natürlich erstellen wir auf Wunsch Ihre komplette Steuererklärung mit den erforderlichen Anlagen.

 

 

 

 

 


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