Grenzgänger
Aufgrund der geografischen Lage der Kanzlei im Dreiländereck verfügen wir über eine Vielzahl von Grenzgänger-Mandaten und über das notwendige Know-How im Bereich der Grenzgängerberatung Deutschland - Schweiz.
Wir erläutern Ihnen
- die Anlage N-Gre
- Einkommensteuervorauszahlungen
- die 60-Tage-Regelung, Ermittlung der Nichtrückkehrtage
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz
- welche Leistungen sind in den steuerpflichtigen Arbeitslohn einzubeziehen
- Behandlung von Lohnersatzleistungen (Krankentaggeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsentschädigung nach dem EOG etc.)
- Die Anrechnung der schweizer Quellensteuer
- Behandlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Besteuerung der Altersbezüge
- Besteuerung von Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden etc.)
- Wegzugsbesteuerung
Natürlich erstellen wir auf Wunsch Ihre komplette Steuererklärung mit den erforderlichen Anlagen.